Türöffnung

Als der Pflegedienst am Vormittag des 12.4.2013 einen Patienten nicht zu Hause erreichen konnte, alarmierte dieser (seinen Vorschriften entsprechend), die Feuerwehr, um die Wohnung zu öffnen. Die FFW Stephansposching konnte (beschädigungsfrei) den Zugang zur Wohnung herstellen und dem Pflegedienst sowie dem ebenfalls alarmierten Rettungsdienst und der Polizei damit Zugang verschaffen. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Bewohner nur nicht Bescheid gegeben hatte, dass er mit einem Bekannten kurz weggefahren war.

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